Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hill Formteile GmbH – 10/2026
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Hill Formteile GmbH, insbesondere über die Herstellung, Lieferung und Bearbeitung von Gips-Falt-Formteilen, Gipskartonplatten, Holz- und Plattenmaterialien sowie sonstigen Produkten und Sonderanfertigungen.
2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hill Formteile GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote der Hill Formteile GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.
2. Für Umfang und Inhalt des Auftrags sind die Auftragsbestätigung sowie die darin genannten technischen Unterlagen, Zeichnungen, Maße und Spezifikationen maßgeblich.
3. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Bestätigung durch Hill Formteile GmbH in Textform. Änderungen nach Auftragserteilung können zu einer Anpassung von Preis und Liefertermin führen.
4. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Maße, Zeichnungen, Dateien und sonstigen Vorgaben verantwortlich, soweit Hill Formteile GmbH deren Prüfung nicht ausdrücklich übernommen hat.
3. Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk/Lager Hill Formteile GmbH (EXW).
3. Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert unter 100,00 € wird eine Servicepauschale von 15,00 € netto berechnet.
4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Bei Zahlungsverzug ist Hill Formteile GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
6. Bei Neukunden oder bei begründetem Anlass kann Hill Formteile GmbH die Lieferung von vollständiger oder teilweiser Vorauszahlung abhängig machen.
4. Lieferung, Liefertermine und Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager Hill Formteile GmbH (EXW), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Auf Wunsch des Kunden kann Hill Formteile GmbH den Transport organisieren. Die Transportkosten trägt der Kunde. Soweit der Transport lediglich auf Wunsch und für Rechnung des Kunden organisiert wird, erfolgt die Beförderung auf dessen Risiko.
3. Die Gefahr geht bei Abholung mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. den von ihm beauftragten Frachtführer auf den Kunden über. Bei von Hill Formteile GmbH geschuldeten Lieferungen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang.
4. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
5. Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die Hill Formteile GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere Betriebsstörungen, Material- oder Energieausfällen, Streiks, höherer Gewalt oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten, verlängern die Lieferfrist angemessen.
5. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der Hill Formteile GmbH.
2. Bei laufender Geschäftsbeziehung behält sich Hill Formteile GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Hill Formteile GmbH unverzüglich über Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, zu informieren.
6. Sonderanfertigungen und kundenspezifische Fertigung
1. Sonderanfertigungen werden nach den vom Kunden übermittelten Maßen, Zeichnungen, CAD-Daten, Mustern oder sonstigen Vorgaben individuell hergestellt.
2. Ein Widerrufsrecht besteht im B2B-Geschäft grundsätzlich nicht. Soweit ausnahmsweise gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
3. Bei kundenspezifisch gefertigten Waren ist eine Rücknahme oder ein Umtausch ausgeschlossen, sofern kein von Hill Formteile GmbH zu vertretender Mangel vorliegt.
4. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen kundenspezifischer Aufträge sind nur mit Zustimmung von Hill Formteile GmbH möglich. Bereits angefallene Fertigungs-, Material-, Planungs- und sonstige Kosten können dem Kunden berechnet werden.
7. Prüfung, Mängelanzeige und Mängelhaftung
1. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu prüfen.
2. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
3. Mängelanzeigen sind möglichst unter Angabe der Auftrags- oder Rechnungsnummer, einer Beschreibung des Mangels und geeigneter Fotos an info@hill-formteile.de zu richten.
4. Bei berechtigten Mängeln hat Hill Formteile GmbH zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
5. Keine Mängel liegen insbesondere vor, wenn Schäden oder Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Montage, ungeeignete Verwendung, nachträgliche Bearbeitung oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurden.
6. Für geringfügige, technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen, die keinen wesentlichen Einfluss auf die vereinbarte Verwendung haben, gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Haftung
1. Hill Formteile GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Hill Formteile GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hill Formteile GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, besteht.
4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Verwendung, Montage, Verarbeitung oder nachträgliche Veränderung der gelieferten Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen, haftet Hill Formteile GmbH nicht, soweit Hill Formteile GmbH den Schaden nicht zu vertreten hat.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Hill Formteile GmbH.
10. Verpackungen und Paletten
1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in den für den Transport erforderlichen Verpackungen und Ladungssicherungsmitteln.
2. Europaletten und Gipskartonpaletten (GK-Paletten) können dem Kunden mit einem gesondert ausgewiesenen Pfandbetrag berechnet werden. Bei frachtfreier Rückgabe in gebrauchsfähigem und unbeschädigtem Zustand wird der hierfür berechnete Pfandbetrag gutgeschrieben.
3. Für sonstige Transport- und Außenverpackungen, insbesondere Transportkisten aus Holz, Folien, Kantenschutz, Klebebänder, Gipsplattenstreifen und sonstige Ladungssicherungsmittel, können die Parteien eine abweichende Vereinbarung über Rückgabe, Rücknahme und Kosten treffen. Soweit eine solche Vereinbarung getroffen wurde, trägt der Kunde die darin vereinbarten Kosten für Rückgabe, Verwertung oder Entsorgung.
4. Gesetzliche Rücknahme- und Verwertungspflichten bleiben unberührt.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung bleiben unberührt.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
